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Akademische Wissenschaftliche Musikmedizin

Kritische Analyse
der Studie der
Universität Gießen

Teil I
Die zwei Studiendesigns

Teil II
Analyse der Studie

Teil III
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Kritische Analyse der Forschungsarbeit der Universität Gießen                                                           Seite
Angemahnter Mangel 7 bei der Studie von LAZAROFF und
SHIMSHONI:
  • „Da die PatientInnen die Musik über Kopfhörer und alleine auf ihrem Zimmer hörten, war nicht sichergestellt, inwieweit sie die Musik auch wirklich hörten.“
Hören über Kopfhörer

Das Hören über Kopfhörer entspricht den Anweisungen für eine richtige Anwendung der MRTM®. Durch das Hören der MRTM® über Lautsprecher in einer Gruppe, wie dies bei der vorliegenden Studie der Fall war, ist eine falsche Anwendung gegeben, die eine Entfaltung der feinen Strukturentwicklungen der MRTM® im Bewusstsein des Hörers behindern bzw. sogar vereiteln kann.


Fehlende Kontrolle

Es gibt keinen Grund für die Annahme, dass die Patienten der Studie von LAZAROFF und SHIMSHONI unwahre Angaben gemacht haben und die Musik auf ihrem Zimmer nicht gehört haben – auch spricht der gemessene Therapieerfolg dagegen.

Man kann eher von einer ungenügenden Kontrolle des Geschehens durch die Leitung der vorliegenden Studie sprechen, der es nicht einmal gelang, die Durchführung der Studie so zu organisieren, dass auch nur ein einziger Studienteilnehmer das vorgeschriebene Therapieprogramm absolvierte.


Angemahnter Mangel 8 bei der Studie von LAZAROFF und
SHIMSHONI:

„Zusätzliche Entspannungsverfahren wurden nicht kontrolliert.“
Hierüber wird in der Studie von LAZAROFF und SHIMSHONI gar nichts ausgesagt, was diesen Vorwurf rechtfertigen könnte.

In ihrem Studienbericht schreiben SHIMSHONI und LAZAROFF

„Die vorhandenen Störvariablen, wie die unterschiedlichen Krankheitszustände, die externe und interne Medikation sowie schon gemachte Erfahrungen mit anderen Entspannungstechniken, wurden über die beiden Gruppen hinweg konstant gehalten.“
Während in der Studie von LAZAROFF und SHIMSHONI nichts auf eine häufige Anwendung „unerlaubter Verfahren“ hinweist, verhält es sich in der vorliegenden Studie ganz anders: im Design der Studie ist vorgesehen, dass die Teilnahme an anderen Entspannungsverfahren ausgeschlossen wird. Allerdings ist dies nicht gelungen und zahlreiche Teilnehmer beider Gruppen führten „unerlaubte Entspannungsverfahren“ in einem solch hohen Ausmaß durch, dass dadurch eine unverfälschte Wirkungserfassung der beiden untersuchten Therapien unmöglich wurde.
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