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Kritische Analyse der Forschungsarbeit der Universität Gießen                                                           Seite
Vergleichsgruppe Neurodermitis

Ähnlich verhält es sich in der Vergleichsgruppe, deren Teilnehmer auch an „unerlaubten Verfahren“ teilnahmen.


Mittelwerte:
Durchschn. Teilnahme am individuell gestalteten Entspannungsprogramm: 45 Mal
Durchschn. Teilnahme am Autogenen Training: 7,82 times
Durchschn. Teilnahme am Imaginationstraining: 3,78 times
Durchschn. Teilnahme an Brainlight: 0,80 times
Durchschn. Teilnahme an anderen Verfahren: 12,40 times
Das Verhältnis von „Individuell gestaltete Entspannung“ zu „unerlaubten Verfahren“ beträgt 3,6 : 1 – oder prozentual ausgedrückt: die Teilnahme an „unerlaubten Verfahren“ erreicht 27,5% der Behandlungen mit individuell gestalteter Entspannung.

Bei einem solch großen Anteil „unerlaubter Behandlungen“ kann nicht mehr davon ausgegangen werden, dass sie keinen deutlichen Einfluss nehmen. Eine wissenschaftliche Erfassung der Wirkung der untersuchten Therapie wird dadurch unmöglich.

Vergleicht man nun die durchschnittliche Teilnahme der Neurodermitis-Patienten an den MRTM®-Sitzungen (26,18 Mal) mit der durchschnittlichen Teilnahme der Patienten der entsprechenden Vergleichsgruppe an „unerlaubten Verfahren“ (12,40 Mal), dann haben die MRTM®-Patienten durchschnittlich nur in etwa doppelt so oft an der MRTM® teilgenommen, wie die Vergleichspatienten an „unerlaubten Verfahren“.

Solch hohe Werte „unerlaubter Verfahren“ lassen keinen objektiven
Vergleich zwischen zwei Verfahren zu.


Ähnliche Verhältnisse, wie sie hier am Beispiel der Neurodermitis-Gruppen aufgezeigt wurden, treffen auf alle untersuchten Gruppen zu. Die folgende Aufstellung zeigt in Prozent, wie oft die MRTM®-Patienten der drei Gruppen im Durchschnitt an „unerlaubten Verfahren“ teilgenommen haben – gemessen an der Anzahl der Behandlungen mit MRTM®:

Teilnahme an „unerlaubten Therapien“ gemessen an der Anzahl der
Behandlungen mit MRTM® in %

MRTM®-Neurodermitisgruppe 36%
MRTM®-Psoriasisgruppe 13%
MRTM®-Vitiligogruppe 65%
MRTM®-Gruppe gesamt 38%
Die nächste Aufstellung zeigt diese Prozentsätze in Bezug auf die Vergleichsgruppe: dortige Teilnahme an „unerlaubten Verfahren“ in Relation zu den MRTM®-Behandlungen:

Teilnahme an „unerlaubten Therapien“ gemessen an der Anzahl der
Behandlungen mit MRTM® in %
Vergleichsgruppe Neurodermitis 46%
Vergleichsgruppe Psoriasis 59%
Vergleichsgruppe Vitiligo 63%
Vergleichsgruppe gesamt 56%
Solch hohe Werte für „unerlaubte Verfahren“ lassen keine objektiven Aussagen über die Wirkungen der MRTM® sowie der Therapiemaßnahme „Individuell gestaltete Entspannung“ zu.


Einzelwerte

Ein anderer Aspekt tritt zutage, wenn man die Teilnahme nicht im Durchschnitt, sondern in Einzelfällen betrachtet.
So gibt es z.B. in der Neurodermitisgruppe Patienten, die nur 14 Mal – anstatt wie vorgesehen 63 Mal – an MRTM®-Sitzungen teilnahmen, während andere aus der selben Gruppe 30 Mal am Autogenen Training (mehr als doppelt so oft!), 6 Mal am Imaginationstraining und 15 Mal an Brainlight teilnahmen.
Eine solch intensive Teilnahme an „unerlaubten Verfahren“ hätte zum Ausschluss der betroffenen Patientendaten aus der Datenbasis führen müssen – hier wurde mit einem als „unerlaubt“ eingestuften Verfahren sogar häufiger behandelt, als mit dem untersuchten. Es ist wissenschaftlich unzulässig, solch hohe Werte weniger Patienten durch eine Mittelung aller Werte niedrig zu rechnen.

Hier die entsprechenden Prozentwerte für alle Gruppen:

Verhältnis der Teilnahme an Behandlungen:
Maximum „unerlaubte Verfahren“ / Minimum MRTM®

MRTM®-Neurodermitisgruppe 214%
MRTM®-Psoriasisgruppe 35%
MRTM®-Vitiligogruppe 125%
Vergleichsgruppe Neurodermitis 142%
Vergleichsgruppe Psoriasis 114%
Vergleichsgruppe Vitiligo 125%
Solch hohe Werte hätten zum Ausschluss der betroffenen Patientendaten aus der Datenbasis führen müssen. Sie durch eine Mittelung aller Werte niedrig zu rechnen, ist nicht zulässig.


Halten wir zu diesem Punkt kritisch fest:
  • Die durchschnittliche Beteiligung der Patienten aller Gruppen an „unerlaubten Verfahren“ ist so hoch, dass nicht mehr von einer sauberen Wirkungserfassung der untersuchten Therapien gesprochen werden kann.
    Eine wissenschaftlich relevante Aussage über sie ist damit nicht möglich.
  • Die Beteiligung verschiedener Patienten an „unerlaubten Verfahren“ ist deutlich höher als die Teilnahme verschiedener Patienten an den MRTM®-Behandlungen. Dies hätte zum Ausschluss der entsprechenden Patientendaten aus der Datenbasis führen müssen. Sie durch eine Mittelung aller Werte klein zu rechnen, ist unzulässig.
  • Durch eine täuschende Beschreibung wird versucht, den hohen Einfluss der „unerlaubten Verfahren“ zu verbergen.
    Solche Täuschungen disqualifizieren jede wissenschaftliche Arbeitsweise.
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