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Kritische Analyse der Forschungsarbeit der Universität Gießen Seite | ||||||||
Zu Punkt 7 des Studiendesigns „In beiden Gruppen sollen andere Verfahren zur Entspannung ausgeschlossen werden.“ Diese Regelung soll sicherstellen, dass unverfälschte Ergebnisse erzielt und verlässliche Aussagen getroffen werden können. Diese Regelung wurde aber nicht eingehalten und zahlreiche Teilnehmer sowohl in der MRTM®-Gruppe, wie auch in der Vergleichsgruppe nahmen in einem solch beträchtlichen Ausmaß an „unerlaubten Entspannungsverfahren“ teil, dass eine intensive Einflussnahme auf beide Gruppen als sicher gelten muss. Hierzu einmal detaillierte Daten am Beispiel der Neurodermitis-Patienten: MRTM®-Neurodermitisgruppe In der MRTM®-Neurodermitisgruppe ergibt sich für die 11 Teilnehmer folgendes Bild: Mittelwerte Durchschn. Teilnahme am MRTM®-Hörtraining: 26,18 Mal (anstatt wie vorgeschrieben 63 Mal)
Wenn es im Studienbericht hierzu heißt: „Die PatientInnen der Verumgruppe nahmen im Durchschnitt mindestens sechs Mal so oft an der MRTM® teil wie an den restlichen unter “Entspannung” abgehandelten Verfahren (AT, Imag., Brainl.).“
dann ist dies (vermutlich) auf die Teilnahme am Autogenen Training (4 Mal pro Teilnehmer) bezogen. |
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