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Akademische Wissenschaftliche Musikmedizin

Kritische Analyse
der Studie der
Universität Gießen

Teil I
Die zwei Studiendesigns

Teil II
Analyse der Studie

Teil III
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Kritische Analyse der Forschungsarbeit der Universität Gießen                                                           Seite
Zweite Untersuchungsgruppe

In der zweiten Untersuchungsgruppe „Individuell gestaltete Entspannung“ wurde die selbstbestimmte Entspannungsintervention im Gruppendurchschnitt 45 Mal vorgenommen. Also wurde auch hier das vorgegebene Studiendesign nicht umgesetzt. Allerdings führten hier alle Patienten immerhin 14 Tage lang drei Mal am Tag ihre individuell gestaltete Entspannungsmaßnahme durch. Dies ist ist nahezu doppelt so häufig wie in der MRTM®-Gruppe.

Selbst wenn man also (die eigentlich unzulässige) Halbierung der vorgeschriebenen Therapiezeit im Studiendesign von 6 Wochen auf 3 Wochen akzeptiert - wie dies bei anderen Studien mit der MRTM® auch schon geschehen ist –, so können aber durch die erneute Verkürzung der bereits halbierten Therapiezeit um nahezu zwei Drittel (62%) - in Einzelfällen sogar um 81% (!) – keine wissenschaftlich vertretbaren Ergebnisse mehr erzielt werden.

Weiterhin ist es wissenschaftlich unzulässig, bei Vorgabe gleicher Behandlungszahlen die Ergebnisse zweier Interventionen zu vergleichen, bei der die eine Intervention im Durchschnitt nahezu doppelt so häufig durchgeführt wurde wie die andere.

Vergleicht man nun die tatsächliche Therapiezeit mit der wissenschaftlich gebotenen und von den Micro Music Laboratories® für diese Studie vorgeschriebenen Therapiedauer von 6 Wochen, ergeben sich folgende Werte:
bei einer dreimaligen Anwendung pro Tag über 42 Tage (= 6 Wochen) hört der Patient die MRTM® 42 x 3 = 126 Mal.

In der vorliegenden Studie nimmt der Patient im Gruppendurchschnitt 24,14 Mal an einer MRTM®-Behandlung teil. Die tatsächliche Therapiezeit erreicht also im Durchschnitt nur 19% der wissenschaftlich gebotenen Zeit, in Einzelfällen erreicht sie sogar nur 9,5%.

Wenn die wissenschaftliche Koordinationsstelle für die MRTM®, gestützt auf die Erkenntnisse weltweit renommierter Mediziner und Forscher, eine Mindesttherapiezeit von 6 Wochen empfiehlt, die Studienleitung dann die Vorgabe dieser Therapiedauer ohne Absprache auf 3 Wochen verkürzt und wenn dann selbst der Patient, der am regelmäßigsten an den Behandlungen teilnimmt, über ein Drittel der vorgeschriebenen Behandlungen aussetzt, im Durchschnitt aller Patienten aber sogar fast zwei Drittel der Behandlungen ausgesetzt werden und einige Personen gerade einmal 12 Mal, das heißt 4 Tage, behandelt werden und dabei nicht einmal alle vorgeschriebenen Musikpräparate anwenden, dann kann der Studienbericht nicht von wissenschaftlich aussagekräftigen Daten sprechen.

Diese mehr als spärliche Datenlage hätte zum Abbruch der Studie führen müssen.


Falschaussagen wider besseres Wissen

Besonders schwer wiegt, dass im Studienbericht wider besseres Wissen und wiederholt falsche Angaben gemacht werden: im Studienbericht und auch im Internet-Abstract mit dessen Kurzfassung der Ergebnisse sowie in der Zusammenfassung der Studie wird immer wieder ausgesagt, dass 30 Personen 21 Tage lang drei Mal täglich für 30 Minuten mit der MRTM® behandelt wurden – obwohl dies auch nicht annähernd nur bei einem einzigen Patienten der Fall gewesen ist. Da die meisten Leser sich nicht die Mühe machen, die Werte in den Graphiken nachzurechen, vertrauen sie den Aussagen dieser Zusammenfassung und sind somit getäuscht bzw. betrogen.

Die tatsächliche Therapiedauer findet man dann nur im Abschnitt über die Inanspruchnahme des Therapieangebotes versteckt; dass dabei aber ein schwerwiegender Verstoß gegen wissenschaftliches Arbeiten vorliegt, der eigentlich den Abbruch der Studie nötig gemacht hätte, erfährt man nicht. Und um ein korrektes Bild zu gewinnen, muss man sich die Mühe machen, die in den Statistikgraphiken enthaltenen Werte zu analysieren.

Weiterhin werden die Musikpräparate nicht in voller Länge gehört, sondern die Hörzeit wird auf 30 Minuten begrenzt, was – wie schon vorher festgestellt – nur eine partielle Wirkungserfassung erlaubt.


Halten wir zu diesem Punkt kritisch fest:

  • Ein Studiendesign, welches Krankheiten mit unterschiedlichen Heilzeiten und unterschiedlich stark ausgeprägten Symptomen (z.B. Juckreiz) in einer Gruppe zusammenfasst, kann zu keiner allgemeingültigen Aussage über die Wirkung eines Präparates auf diese Krankheiten gelangen, da die Werte unzulässig nivelliert werden.
    Trennt man die Gruppe deshalb in drei Untergruppen, fällt die Vitiligo-Gruppe heraus, da in der Kürze der Zeit keine Erfolge erzielt werden können, und die Fallzahlen reduzieren sich auf 11 untersuchte MRTM®-Patienten für Neurodermitis und 8 untersuchte MRTM®-Patienten für Psoriasis.
    Auf der Grundlage einer solch geringen Patientenzahl können aber keine allgemeingültigen wissenschaftlichen Aussagen getroffen werden.
  • Eine Forschung, in der nur gut ein Drittel der vorgeschriebenen Therapiedauer erreicht wird, ist wertlos.
  • Patienten, die in dieser Studie weniger als 6 Tage Medizinische Resonanz Therapie Musik® gehört haben, oder drei bis zehn Tage mit den Behandlungen ausgesetzt haben, haben nicht alle vom Studiendesign vorgeschriebenen Musikpräparate gehört: das zu untersuchende Programm der Musikpräparate ist nicht vollständig angewandt worden. Eine wissenschaftliche Aussage über die Therapie wird dadurch unmöglich.
  • Die Studienleitung hält sich nicht an die Einschlusskriterien bzw. Ausschlusskriterien des eigenen Studiendesigns - „Es galten folgende Einschlusskriterien: Für die MRTM®-Gruppe: Teilnahme an mindestens 14 MRTM®-Sitzungen“ - und zieht Daten von Patienten zur Auswertung heran, die nur 12 Mal mit Medizinischer Resonanz Therapie Musik® behandelt wurden.
  • Die Studienleitung macht wider besseres Wissen falsche Angaben: sie behauptet wiederholt, die untersuchten MRTM®-Patienten hätten über 21 Tage drei Mal pro Tag (= 63 Mal) an MRTM®-Behandlungen teilgenommen. Tatsächlich haben diese im Gruppendurchschnitt aber nur an 24,14 Behandlungen teilgenommen und erreichen somit nur 19% der wissenschaftlich gebotenen und empfohlenen Behandlungszeit (in Einzelfällen sogar nur 9,5%) und nur 38% der vom eigenen Studiendesign festgelegten Therapiezeit.
Falschaussagen wider besseres Wissen disqualifizieren jede wissen-schaftliche Arbeitsfähigkeit – dies gilt auch für diese Studie.
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